Vorwort

Die Beraterinnen der Frauenhelpline gegen Männergewalt 0800/222 555 bieten Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Beratung und Unterstützung an. Die Frauenhelpline leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie.

Nur durch ein engmaschiges Unterstützungsnetz ist es möglich, Betroffene von Gewalt effizient vor weiterer Gewalt zu schützen. Die Frauenhelpline ist ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil dieses Netzes. Sie versteht sich als Ergänzung zu den Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Interventionsstellen: Die Beraterinnen sind rund um die Uhr aus ganz Österreich kostenlos erreichbar. Darüber hinaus erweist sich die Helpline als wichtige „Anlaufstelle“ für gewaltbetroffene Frauen in psychosozialen Krisensituationen. Neben der umfassenden telefonischen Beratung werden Anrufende an adäquate regionale Einrichtungen weitervermittelt, im Besonderen Frauenhilfseinrichtungen, was eine weitreichende Kenntnis aller einschlägigen Institutionen voraussetzt.

Die Arbeitsweise des Teams der Frauenhelpline ist neben dem passiven Ansatz – Betroffene rufen an und suchen Hilfe - von einem „intervenierenden Ansatz“ geprägt und ist vielfach mit der Arbeit der Interventionsstellen vergleichbar, denn die Sicherheit der Gewaltbetroffenen hat auch hier höchste Priorität. Verfolgt wird ein „pro-aktiver Ansatz“ insbesondere dann, wenn von den Beraterinnen der Helpline telefonische Interventionen bei der Exekutive erfolgen, um mit Einwilligung der gewaltbetroffenen Frauen Betretungsverbote anzuregen bzw. zu erwirken. Die Helpline stellt somit ein wichtiges Bindeglied zu den Interventionsstellen und zur Exekutive dar. In diesem Zusammenhang zeigt sich auch die Bedeutung dieser telefonischen Hilfseinrichtung bei der Anwendung des Gewaltschutzgesetzes. Durch das Gewaltschutzgesetz wird die Ausübung von Gewalt in der Privatsphäre geächtet und deutlich gemacht. Männergewalt gegen Frauen in Beziehungen und Lebensgemeinschaften ist kein „Kavaliersdelikt“ mehr: Der Staat übernimmt Verantwortung durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive sowie durch die Möglichkeit zivilrechtlicher Schutzverfügungen.

Im Bereich der Prävention von Gewalt ist der Einfluss der Frauenhelpline gegen Männergewalt ebenfalls beträchtlich. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot, denn die Gespräche sind für Anrufende kostenlos, anonym und es gibt keine face-to-face Kommunikation, woraus sich eine geringere „Verpflichtung“ der gewaltbetroffenen Frauen gegenüber den Beraterinnen ergibt. Bei Telefonaten ist es leichter möglich, das Gespräch und den Kontakt zur Beraterin zu beenden. Die „niederschwellige Unterstützung“ ist selbst optisch nachvollziehbar, denn eine gewaltbetroffene Frau, die bei der Helpline anruft, muss nicht einmal in symbolischer Hinsicht ein „Schwelle“ zu einer einschlägigen Hilfseinrichtung überschreiten.

Die Frauenhelpline gegen Männergewalt ist ein wichtiger Baustein in der Anti-Gewalt-Arbeit. Sie darf kein finanziell befristetes „Experiment“ bleiben, auch kein „Angebot auf Zeit“, sondern muss durch eine gesetzliche, vertragliche und somit finanzielle Absicherung ihre Anerkennung erhalten.

Mag.a Maria Rösslhumer
Koordinatorin der Helpline

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