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Wo beginnt Gewalt? Die Ursachen von Gewalt
sind in den Strukturen der Gesellschaft verankert. Bei Gewalt in der Familie
bezieht sich der strukturelle Gewaltbegriff auf die ungleiche Machtverteilung
im Geschlechterverhältnis und ermöglicht die Betrachtung des
gesellschaftlichen Hintergrundes von Gewalt an Frauen: Das auch heute
noch weit verbreitete Rollenverständnis vom Mann als „Familienvorstand
und Ernährer“ und der Frau als „Hausfrau und Mutter“
fördert die für Gewaltbeziehungen charakteristischen sozialen
und ökonomischen Abhängigkeiten von Frauen und lässt männliche
Dominanz und Machtansprüche unwidersprochen weiter bestehen. Aus
der – schicht unabhängigen – Orientierung an traditionellen
Frauen- und Männerbildern, die eine klare Aufgabentrennung zwischen
den Geschlechtern einerseits und eine Hierarchie andererseits vorsieht,
leiten Männer ein Besitz- und Kontrollrecht über die Frau ab. „Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten.“ 1993 wurde auf der
Weltmenschenrechtskonferenz in Wien Gewalt gegen Frauen international
als Menschenrechtsverletzung anerkannt, und im Sinne dieser Entwicklung
bekräftigt, dass Gewalt gegen Frauen immer eine Verletzung oder sogar
den völligen Verlust ihrer Grundrechte bedeutet. Der Staat ist demnach
verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu verfolgen, egal,
von wem diese Gewalt ausgeübt wird. |